Ackerwildkräuter: Sag mir, wo die Blumen sind …

„Roggen blüht blau, Weizen blüht rot und Hafer blüht gelb.“ – so sagt es eine alte Bauernregel. Wie bitte…? Roggen blüht blau und Weizen rot?? Heute verstehen nur noch wenige, was damit gemeint ist. Denn wenn man heute die Roggen-, Weizen- oder Haferfelder betrachtet, ist von diesen Farben kaum etwas zu sehen. Das war früher aber anders. Das Volksbegehren Artenvielfalt setzt sich für den Erhalt der Artenvielfalt und im Zusammenhang damit, für die Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft und faire Preise für die naturverträgliche Erzeugung von Lebensmitteln, ein. Ein Anliegen, das wir als Neumarkter Lammsbräu gerne  unterstützen.

Immer mehr Nektarwüsten

Früher gehörten die sogenannten Ackerwildkräuter fest zum Erscheinungsbild der Felder dazu. Da blühte die Kornblume auf den Roggenfeldern, die Mohnblume beim Weizen und Ackersenf, Hederich oder Saatwucherblume beim Hafer. Durch Jahre der konventionellen Landwirtschaft wurden viele dieser Ackerwildkräuter weitgehend aus unserer Landschaft vertrieben.

Das Ergebnis ist, dass mittlerweile aus den blumen- und blütenreichen Äckern vielfach Nektarwüsten geworden sind. Der intensive Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln und Kunstdüngern, die schnelle Kulturfolge und dichte Einsaat haben vielen Arten eine Überlebenschance genommen. Und jene Arten, die sich den Umständen angepasst haben, teilweise sogar Resistenzen gegen Herbizide entwickelt haben, werden für die Landwirtschaft zu „Problemunkräutern“, denn sie konkurrieren mit den Kulturpflanzen um Licht, Nährstoffe und Wasser.

Die Funktionen der Ackerwildkräuter

Die zunehmende Verarmung der Ackerwildkrautvegetation beeinträchtigt immer stärker die Agrarökosysteme: Es fehlt an Pollen, Nektar und Samen für Insekten und Vögel. Das bedeutet, dass viele Tierarten, die direkt oder indirekt auf Ackerwildkräuter als Lebensraum oder Nahrungsquelle angewiesen sind, im Getreidefeld keinen Lebensraum mehr finden – Tierarten, die landwirtschaftlich bedeutende Schädlinge wie Blattläuse in Schach halten. Und sie erfüllen noch zahlreiche weitere wichtige Funktionen:

Ackerwildkräuter sind wichtige Forschungsobjekte und Anschauungsobjekte in der Lehre und Umweltbildung. Viele Arten, die heute gemeinhin als „Unkräuter“ bezeichnet werden, wurden früher kultiviert und für die Herstellung von Heilmitteln, Textilien und Nahrungsmitteln verwendet. Lassen wir heute Arten aussterben, ist das unumkehrbar und ein möglicher zukünftiger Nutzen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus reduzieren Ackerwildkräuter durch die Entwicklung eines dichten Wurzelsystems die Bodenerosion, regulieren das Mikroklima, binden Luftstickstoff und fördern die Artenvielfalt an Bodenorganismen und damit die Mineralisierung. Und da Ackerwildkräuter auch untereinander um Ressourcen konkurrieren, verringert eine große Vielfalt die Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte „Problemunkräuter“ dominant werden.

Für mehr Artenvielfalt auf unseren Feldern: Volksbegehren Artenvielfalt

Volksbegehren wie das Volksbegehren Artenvielfalt, Initiativen und Wettbewerbe oder auch wir, die Neumarkter Lammsbräu, tragen dazu bei, dem Artensterben entschieden entgegenzutreten. So finanzieren wir nicht nur jedes Jahr mehrere Kulturlandpläne bei Bio-Landwirten aus unserer regionalen Erzeugergemeinschaft für ökologische Braurohstoffe (EZÖB), sondern wir laden auch die Öffentlichkeit gezielt ein, die Umsetzung der Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt gemeinsam mit einer Bioland-Expertin vor Ort zu erleben.

Da das Volksbegehren Artenvielfalt, das von der ÖDP ins Leben gerufen wurde, im Kern unsere Überzeugung wiederspiegelt unterstützen wir es gerne. Doch was genau steckt dahinter?

Das Volksbegehren fordert eine Veränderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes, um den weiteren Verlust der Artenvielfalt zu stoppen. Dabei geht es uns um folgende Veränderungen:

  • Bayern bekommt endlich einen ausreichenden Biotopverbund

  • Das Thema Artensterben wird als Bildungsauftrag für Landwirte verankert.

  • Transparenz: Es gibt jährlich einen Bericht im Landtag zur Lage der Natur und Artenvielfalt

  • Der ökologische Landbau soll bis 2025 verdoppelt und bis 2030 im Vergleich zu heute verdreifacht werden (30% aller privaten -, 100% aller staatlichen Betriebe)

  • 10 % aller Wiesen werden sukzessive umgestaltet zu sog. Blühwiesen durch spätere und weniger häufige Mahd sowie durch Ausmagerung. 

  • Alle staatlichen Flächen (Landwirtschaft und Wälder) werden ab 2020 ökologisch und ohne Pestizide bewirtschaftet.

    Weiter Informationen und wie ihr das Volksbegehren unterstützen könnt findet ihr hier oder auf Facebook

    Wir freuen uns, wenn ihr es genau wie wir, unterstützt.